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Überprüfungen

§ 57a - Überprüfung für alle KFZ

Mit der Einführung des § 57a wird ein entscheidender Schritt in Richtung erhöhter Verkehrssicherheit und Umweltschutz unternommen. Diese gesetzliche Neuerung verpflichtet alle Fahrzeughalter dazu, ihre Kraftfahrzeuge regelmäßig und umfassend überprüfen zu lassen – unabhängig davon, ob es sich um Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge oder Motorräder handelt. 

Ziel und Bedeutung der Regelung 

Der Kern der Vorschrift liegt in der präventiven Erkennung und Behebung technischer Mängel. Durch regelmäßige Überprüfungen sollen potenzielle Risiken frühzeitig identifiziert und beseitigt werden. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit im Straßenverkehr bei, sondern hilft auch, den CO₂-Ausstoß und andere umweltschädliche Emissionen zu reduzieren. 

Was wird überprüft? 

Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung umfasst eine Vielzahl technischer Komponenten, darunter: 

  • Bremsen und Fahrwerk: Sicherstellung der einwandfreien Funktion für optimale Fahrstabilität. 
  • Lichtanlagen: Überprüfung aller Lichtquellen zur Gewährleistung der Sichtbarkeit und Verkehrssicherheit. 
  • Abgaswerte: Kontrolle der Emissionen, um den Umweltschutz zu unterstützen. 
  • Sonstige sicherheitsrelevante Bauteile: Eine Gesamtinspektion, die sicherstellt, dass das Fahrzeug den aktuellen technischen und gesetzlichen Standards entspricht.

Verpflichtungen für Fahrzeughalter 

Alle Fahrzeughalter sind dazu angehalten, ihre Fahrzeuge in den dafür zugelassenen Prüfstellen überprüfen zu lassen. Die Intervalle richten sich dabei nach dem Alter und der Nutzung des Fahrzeugs: 

  • Neufahrzeuge: Es gelten längere Überprüfungszeiträume. 
  • Ältere Fahrzeuge und stark genutzte Modelle: Hier sind häufigere Kontrollen notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. 

Sollten bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden, sind diese umgehend zu beheben, um Bußgelder, Fahrverbote oder gar den Entzug der Betriebserlaubnis zu vermeiden. 

Vorteile der regelmäßigen Überprüfung 

  • Erhöhte Sicherheit: Ein technisch einwandfreies Fahrzeug minimiert das Risiko von Unfällen. 
  • Umweltschutz: Durch die Kontrolle der Emissionswerte leistet jedes Fahrzeug einen Beitrag zur Reduzierung von Schadstoffen. 
  • Werterhalt des Fahrzeugs: Regelmäßige Wartungen und Inspektionen tragen dazu bei, den Wert und die Leistungsfähigkeit Ihres Fahrzeugs langfristig zu erhalten.

 

Der § 57a stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Als Fahrzeughalter profitieren Sie von einem regelmäßigen Check-up, der nicht nur den technischen Zustand Ihres Fahrzeugs sichert, sondern auch zu einer nachhaltigeren Mobilität beiträgt. Informieren Sie sich frühzeitig über die für Ihr Fahrzeug geltenden Überprüfungsintervalle und nutzen Sie das breite Angebot an Fachwerkstätten und Prüfdiensten. 

Bleiben Sie sicher und umweltbewusst unterwegs – mit der regelmäßigen Überprüfung gemäß § 57a. 

Folgende Fahrzeuge unterliegen der regelmäßigen technischen Überprüfung gemäß § 57a:

Fahrzeuge mit Ladebordwänden oder Kranen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheitsvorkehrungen überprüft werden. 

  • NEU! Alle gasbetriebenen (LPG, CNG, LNG) Fahrzeuge
  • LKW und Anhänger
  • PKW und sämtliche, auch auflaufgebremste Anhänger
  • E – Autos
  • Traktoren
  • Motorräder
  • Begutachtung für alle genannte Fahrzeuge
  • Lärmarm – Überprüfung
  • § 24 Tacho – Überprüfung analog und digital + 24a (Geschwindigkeitsbegrenzung)
  • Ladebordwand- und Kran – Überprüfungen